Wir bieten Ihnen eine sichere und schnelle kompetente Unterstützung bei der Prozessführung im Steuerstreit- und Prozessverfahren.
Steuerrecht und Steuerstreitmanagement
Das Steuerrecht ist ein grundlegender Rechtszweig, der eng mit der Steuerdisziplin des öffentlichen Rechts verbunden ist. Es befasst sich mit der Erhebung von Steuern, Zöllen, Gebühren und ähnlichen finanziellen Verpflichtungen des Staates zur Deckung öffentlicher Ausgaben, deren Entstehung, Einziehung und damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten. Das türkische Steuersystem basiert auf einem komplexen und detaillierten Gesetzeswerk, das im Wesentlichen aus dem Steuerverfahrensgesetz Nr. 213, dem Gesetz über die Einziehung öffentlicher Forderungen Nr. 6183 sowie speziellen Steuergesetzen für Einkommen, Vermögen und Ausgaben besteht.
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu unterstützen, ihre Steuerpflichten effektiv und gesetzeskonform zu optimieren, ihre Rechte bei Steuerprüfungen zu wahren und Streitigkeiten mit den Steuerbehörden im Rahmen von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren beizulegen. Unsere Dienstleistungen basieren auf den Grundsätzen der rechtlichen Risikoanalyse, der präventiven Steuerplanung und der effektiven Streitbeilegung.
Steuerberatung und Risikomanagement
Die sich ständig ändernde und weiterentwickelnde Steuergesetzgebung macht professionelle Unterstützung bei der Einhaltung der Steuervorschriften für Steuerpflichtige unerlässlich. Unser Ziel ist es, die Steuerrisiken unserer Mandanten zu minimieren.
- Steuerplanung und -optimierung: Festlegung rechtlicher Strategien zur Schaffung der am besten geeigneten Steuerstruktur im Rahmen gesetzlicher Anreize und Befreiungen für wichtige Steuerarten wie Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sonderverbrauchssteuer (SCT).
- Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen: Rechtliche Beratung bei der Prüfung von Büchern und Dokumenten im Rahmen von Steuerprüfungsverfahren und Erstellung von Einreden und Stellungnahmen gegen den Prüfungsbericht.
- Verrechnungspreisgesetzgebung: Prüfung der Übereinstimmung der bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen angewandten Preise mit dem Fremdvergleichsgrundsatz und rechtliche Beurteilung von Verrechnungspreisberichten.
- Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen: Analyse der Steuerverbindlichkeiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Bereitstellung von Rechtsgutachten im Rahmen der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DTAAs), denen die Türkei beigetreten ist.
Verwaltungsrechtliche Lösungsmethoden für Steuerstreitigkeiten
Verwaltungsrechtliche Einspruchs- und Vergleichsverfahren, die vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Steuer-/Strafbescheide der Steuerbehörden zur Verfügung stehen, tragen wesentlich zur Reduzierung der Kosten und Dauer des Rechtsverfahrens bei.
- Korrektur- und Beschwerdeanträge: Im Falle der Feststellung von Fehlern bei der Steuerschuld, der Steuerbemessungsgrundlage oder der Steuer sind gemäß den einschlägigen Artikeln des Steuerverfahrensgesetzes Korrekturen an das Finanzamt vorzubereiten und nachzuverfolgen sowie Beschwerden an das Finanzministerium einzureichen.
- Abrechnung (vor und nach der Bewertung): Vertretung von Mandanten in Verhandlungen mit den Verwaltungs- und Abrechnungskommissionen nach Abschluss einer Steuerprüfung oder der Zustellung eines Steuer-/Strafbescheids und Sicherstellung einer gesetzeskonformen Verfahrensführung.
- Reue und Reform: Bei der Selbstveranlagung handelt es sich um Beratungsleistungen in Verfahren, bei denen die Reuebestimmungen des Artikels 371 des Steuerverfahrensgesetzes genutzt werden, um durch freiwillige Abgabe einer Steuererklärung nach Ablauf der gesetzlichen Frist Steuerverluste zu vermeiden.
Rechtsmittel und Fallverfolgung
Wenn sich administrative Rechtsmittel als wirkungslos erweisen oder direkte rechtliche Schritte erforderlich sind, werden umfassende Prozessdienstleistungen vor Steuergerichten, regionalen Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat angeboten.
- Steuerfälle:
- Fälle der Aufhebung von Steuerbescheiden: Aufhebungsklagen mit der Begründung, dass der Steuerbescheid und die verhängten Strafen wegen Steuerverlusten/Steuerunregelmäßigkeiten rechtswidrig seien, nach Zustellung des Steuer-/Strafbescheids.
- Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung: Führung der Verfahren zur Erlangung von Aussetzungsbeschlüssen bei den Finanzgerichten, um irreparable oder nicht kompensierbare Schäden zu vermeiden.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Inkassorecht: Im Rahmen der Bestimmungen des AATUHK über die Einziehung öffentlicher Schulden, die Anwendung vorläufiger Pfändungen, die Anforderung von Sicherheiten, die Aufhebung angewandter Pfändungen und die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen Streitigkeiten, die sich aus der Einziehung öffentlicher Schulden ergeben.
- Steuerhinterziehung und damit verbundene Strafbestimmungen: Steuerliche Ermittlungen bei Handlungen, die unter den Tatbestand des Schmuggels (Artikel 359 des Steuerverfahrensgesetzes) fallen, und anschließende Strafverfahren in der Funktion als Verteidiger oder Klägervertreter.
Das Steuerrecht ist ein wichtiger Bereich, der die Finanzstruktur von Unternehmen und Privatpersonen direkt beeinflusst. Die genaue Bestimmung der Steuerpflichten, die effektive Bearbeitung von Streitigkeiten und die erfolgreiche Vertretung in Gerichtsverfahren sind nur mit fundierten Rechtskenntnissen und Erfahrung möglich. Unsere Kanzlei ist bestrebt, ihren Mandanten in allen Teilbereichen des Steuerrechts hohe rechtliche Sicherheit zu bieten.
Um Ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zu optimieren, Ihre Steuerrisiken zu managen und Ihre Rechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu wahren, wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam.
